Jagdhundewesen Niedersachsen
Der zur Jagd brauchbare Hund muss aufgrund seines Wesens, sowie seiner Sinnesleistungen und seiner körperlichen Verfassung die ihm im Jagdbetrieb gestellten Aufgabe erfüllen.
Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit, sowie Härte beim jagdlichen Einsatz sollen sein Wesen kennzeichnen und Voraussetzung für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit sein.
Wissenswertes
    
    
      21.06.2022
      
    
    
    
    
  
    
    
    
    
      13.06.2021
      
    
    
    
    
  
    
    
 
                        
                        
                        
                    
                 
                        
                        
                        
                    
                 
                        
                        
                        
                    
                 
                        
                        
                        
                    
                 © Landesjägerschaft Niedersachsen · Schopenhauerstraße 21 · 30625 Hannover · Tel.: (0511)53043-0 · Email:
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