Änderung der Zulassungsbedingungen zur Brauchbarkeitsprüfung
Auf den niedersächsischen Brauchbarkeitsprüfungen besteht durch ein Schreiben des Ministeriums ab sofort die Möglichkeit alle Jagdhunderassen und Kreuzungen aus Jagdhunderassen zuzulassen. Dies gilt ebenso für die Sonderprüfungen im Stöbern und in der Schweißarbeit.
Des Weiteren wurde auch die Möglichkeit der Verwendung des Nutrias, anstelle des Kaninchens oder des Hasens, als Schleppwild freigegeben.