Brauchbarkeitsprüfung
Die niedersächsische Brauchbarkeitsprüfung wird von der Landesjägerschaft, bzw. den dazugehörigen örtlichen Jägerschaften, nach der anerkannten Brauchbarkeitsrichtlinie des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchgeführt.
Brauchbarkeitsrichtlinie
Unter dem oben stehenden Punkt können Sie sich die aktuelle Brauchbarkeitsrichtlinie herunterladen.
Veranstaltungen/ Anmeldung
Hier finden Sie einen Überblick über die veröffentlichten Prüfungen der verschiedenen Jägerschaften. Anmeldungen können ebenfalls über das Portal vorgenommen werden. Haben Sie Interesse an einer Veranstaltung, oder möchten Sie sich anmelden, es gibt aber keine freien Plätze, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Hundeobmann der betreffenden Jägerschaft.