Informationen zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten
Bitte auch bei der Jaghundeausbildung und den Prüfungen beachten: Das Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition ist in Feuchtgebieten und im Umkreis von 100m um Feuchtgebiete seit dem 16.02.2023 verboten. Teilen Sie Ihren Teilnehmern von Hundeführerlehrgängen und Prüfungen bitte frühzeitig mit, ob während des Prüfungs- oder Ausbildungstages Feuchtgebiete mit der Waffe gequert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.